Kfz-Versicherung
Leasingfahrzeug beschädigt – wann musst du zahlen?
Clara von der Ropp, 15 Januar 2018
Es ist ein steter Trend: Immer mehr Deutsche entscheiden sich gegen das eigene Auto. Stattdessen leasen sie einen Wagen, entweder durch ihren Arbeitsgeber oder als Privatperson. Niedrige monatliche Raten und hohe Flexibilität locken – doch was passiert, wenn dein Leasingwagen beschädigt wird? Wer kommt für die Reparaturkosten auf?
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Spuren normaler Abnutzung müssen nicht repariert werden
- Unfallschäden müssen vom Leasingnehmer instandgesetzt werden
- Eigene Werkstattsuche spart Geld & Meisterbetriebe reparieren Leasingwagen zur Zufriedenheit aller Parteien
Abnutzung oder Unfallschaden?
Die erste Frage, die es oft zu klären gilt, ist: Wie gravierend ist der Schaden? Handelt es sich um einen kleinen Kratzer am Türgriff oder eine große Delle in der Motorhaube?
Der Grund dafür: Kleine Lackkratzer oder Dellen an Tankdeckel oder Griffen werden in manchen Fällen als normale Gebrauchsspuren gehandelt. In diesen Fällen muss der Leasingnehmer, also du, nur für die einhergehende Wertminderung und nicht für die Reparaturkosten aufkommen.
Ganz anders sieht es bei Unfallschäden aus: In den meisten Fällen hat der Leasingnehmer die volle Verantwortung für die Instandsetzung des Leasingwagens. Er muss das Auto bei einem Meisterbetrieb reparieren lassen und trägt sowohl die Reparaturkosten als auch die mit dem Schaden einhergehende Wertminderung.
Wer ist schuld?
Wie bei jedem anderen Unfall ist es auch bei Unfällen mit einem Leasingauto wichtig zu klären, wer schuld an der Kollision ist. Wenn dir beispielsweise ein anderes Auto hinten drauf fährt, trägt der Fahrer dieses Autos die Hauptschuld. In diesem Fall kommt seine Haftpflichtversicherung für die Reparatur deines Wagens auf. In manchen Fällen musst du diese Kosten dann selber einfordern, in anderen Fällen übernimmt der Leasinggeber die Schadensabwicklung.
Wenn du jedoch mit deinem Leasingwagen gegen einen Pfosten gefahren bist, trägst du selber die Schuld an dem Unfall. Das heißt: Du, beziehungsweise deine Versicherung, haftet für den Schaden. Falls es sich um einen Totalschaden handelt, wird der Leasingvertrag meistens sofort aufgelöst. Wenn das Auto allerdings repariert werden kann, hast du meist zwei Möglichkeiten: Den Schaden selbstständig zu reparieren oder bei der Leasingrückgabe zu beichten und die Reparaturkosten bezahlen, die der Leasinggeber veranschlagt.
Selber reparieren oder dem Leasinggeber überlassen?
Wenn man einen Leasingwagen beschädigt zurückgibt, übernimmt der Leasinggeber die Reparatur und berechnet dir die Kosten. Oft werden dabei zusätzliche Bearbeitungsgebühren berechnet. Deswegen raten Experten, sich selber um die Reparatur zu kümmern und den Wagen vor der Rückgabe instand zu setzen. Solange es sich bei der Werkstatt um einen Meisterbetrieb handelt, ist dies in den meisten Fällen mit dem Leasingvertrag vereinbar. So kannst du dir vor der Reparatur einen Überblick über die Kosten verschaffen und dich versichern, dass du einen fairen Preis zahlst.
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