Kfz-Versicherung
Parkrempler – Zettel hinterlassen oder warten?
Clara von der Ropp, 30 Mai 2018
Ein Augenblick der Unaufmerksamkeit reicht – schon hat man beim Ein- oder Ausparken ein fremdes Auto gestreift. Besonders wenn man es selber gerade eilig hat, liegt es nahe, einen Zettel mit einer Entschuldigung und Kontaktdaten hinter die Scheibenwischer des anderen Wagens zu klemmen und sich davonzumachen.
Doch macht man sich damit strafbar? Fixico klärt auf.
Was ist die rechtliche Lage?
Auch wenn es sich nur um einen winzigen Lackkratzer handelt – vor dem Gesetz gelten für Parkrempler die gleichen Regeln wie für jede Art von Unfall im Straßenverkehr. Das heißt: Du bist dazu verpflichtet, den Beschädigten sofort zu informieren. Bis du also nicht mit dem Besitzer des beschädigten Autos persönlich gesprochen hast, darfst du dich nicht von der Unfallstelle entfernen.
Wichtig: Ein Zettel mit deinen Kontaktdaten ist nicht ausreichend!
Wann spricht man von Fahrerflucht?
Wenn du die Unfallstelle verlässt, ohne den Besitzer des fremden Autos über den Schaden informiert zu haben, machst du dich strafbar. Laut § 142 des Strafgesetzbuches handelt es sich dabei um „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – im allgemeinen Sprachgebrauch meistens Unfall- oder Fahrerflucht genannt.
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt – das Gesetz sieht je nach Umfang des Schadens Geld- und in besonders schweren Fällen sogar Gefängnisstrafen vor. Außerdem drohen Punkte in Flensburg und ein Entzug des Führerscheins.
Gut zu wissen: Die Kfz-Versicherung darf dir im Falle von Fahrerflucht den Versicherungsschutz verweigern. Ein Grund mehr, selbst Bagatellschäden sorgfältig abzuwickeln und eine Anzeige wegen Fahrerflucht unbedingt zu vermeiden.
Was soll ich tun, wenn der andere Autobesitzer nicht auftaucht?
Natürlich erwartet niemand von dir, dass du stundenlang auf der Straße verharrst. Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass der Unfallverursacher „eine angemessene Zeit gewartet hat“. Nach gängiger Interpretation gilt eine halbe Stunde als zumutbar.
Wenn der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht zum Auto zurückgekehrt ist, solltest du die Polizei anrufen und den Unfall melden. So vermeidest du, dich wegen Fahrerflucht strafbar zu machen.
Das richtige Verhalten beim Parkrempler – Schritt-für-Schritt Anleitung
- Sofort eigenes Auto abstellen
- Mindestens 30 Minuten auf den geschädigten Autobesitzer warten
- Falls er zurückkommt: Personalien austauschen und ggf. Polizei informieren
- Falls er nicht zurückkommt: Polizei informieren
- Nach Konsultation mit Polizei Zettel mit Erklärung und Kontaktdaten hinterlassen
Welche Versicherung zahlt für Parkrempler?
Nicht nur die Polizei, sondern auch die Kfz-Versicherung sollte bei einem Parkrempler zeitnah informiert werden. Für Schäden, die du an einem fremden Auto verursacht hast, ist deine Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Je nach deiner Versicherungspolice kommt sie für einen Teil der Reparaturkosten des Geschädigten auf.
Wenn du eine Hochstufung und die damit einhergehenden hohen Prämien nach einem Schaden vermeiden möchtest, solltest du prüfen, ob du nicht lieber privat für die Reparaturkosten aufkommen möchtest. Bei geringeren Beträgen (unter 1000 Euro) zahlt sich das häufig aus. Hier findest du ausführlichere Informationen zu diesem Thema.
Tipp: Wenn du wissen möchtest, wie viel dich die Instandsetzung eines Parkremplers genau kostet, kannst du einfach eine Anfrage bei Fixico stellen: Lade dazu einfach Fotos von dem Parkschaden samt einer kurzen Beschreibung hoch. Dann erhältst du innerlab von 24 Stunden mehrere Angebote von Werkstätten aus deiner Umgebung - mit Fixpreisen, die du kostenlos und unverbindlich vergleichen kannst. Probiere es jetzt aus!