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Kfz-Versicherung

Unfall im Ausland – Was nun?

Clara von der Ropp, 11 Juli 2018

Mit Schwung und guter Laune fährst du die Passstraße hinunter – der Strand ist schon in Sicht. Das Cabrio, das hinter der Biegung am Straßenrand parkt, übersiehst du dabei. Dann ist der Ärger groß: Ein Unfall ist so ziemlich das Letzte, was man sich für den Urlaub wünscht. Doch es wäre schade, sich durch einen Bagatellschaden den ganzen Urlaub verderben zu lassen. Wenn du einen kühlen Kopf bewahrst und diese Tipps befolgst, kann der Urlaub bald unbeschwert weitergehen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  1. Europäischer Unfallbericht erleichtert die Schadenaufnahme
  2. Grüne Karte hilft dabei, den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten zu finden
  3. Innerhalb der EU gilt die deutsche Haftpflichtversicherung


Unfall im Ausland: Wie verhalte ich mich vor Ort?

Andere Länder, andere Sitten – das gilt auch im Straßenverkehr. Es ist besonders anspruchsvoll, sich auf ausländischen Straßen zurechtzufinden. Daher passiert es nicht selten, dass es im Urlaub kracht. Dann solltest du tief durchatmen und diese Schritte befolgen:


Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Unfallstelle sichern - Im Ausland gelten größtenteils die gleichen Vorschriften wie in Deutschland: Warnblinker an, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.
  2. Gibt es Verletzte? - Sofort unter 112 (Europa) den Rettungsdienst rufen.
  3. Unfall dokumentieren und Daten mit den Beteiligten austauschen.
  4. Polizei verständigen - Nicht in jedem europäischen Land muss die Polizei bei Bagatellschäden informiert werden, im Zweifel bist du so jedoch auf der sicheren Seite.
  5. Versicherung kontaktieren - Informiere dich schnellstmöglich, welche Dokumente du zur Schadensabwicklung benötigst.

Welche Dokumente sollte ich griffbereit haben?

Ein Unfall im Ausland ist Stress pur. Damit du trotzdem an Ort und Stelle die richtigen Schritte unternehmen kannst und nichts Wichtiges vergisst, lohnt es sich, vorauszuplanen.

Am Besten deponierst du die wichtigsten Dokumente im Handschuhfach:



Welche Daten muss ich aufnehmen?

Wenn ein Dritter in den Unfall involviert ist, solltest du vor Ort die Kontakt- und Fahrzeugdaten austauschen. Falls Zeugen vorhanden sind, ist es wichtig, auch deren Kontaktdaten aufzunehmen. Halte außerdem die Unfallstelle sowie die Schäden an beiden Autos fotografisch fest.

Der Europäischer Unfallbericht hilft dir dabei, den Überblick über alle notwendigen Daten zu behalten. Beide Beteiligten füllen in ihrer Sprache eine der Spalten aus und bestätigen ihre Angaben mit einer Unterschrift.

Wichtig: Im Europäischen Unfallbericht wird nie die Schuldfrage geklärt! Unterschreibe auf keinen Fall ein Dokument, in dem du dich schuldig erklärst.

Auto fährt nicht mehr – Was nun?

Wenn dein Auto nicht mehr fahrtüchtig ist, muss es zuerst aus der Gefahrenzone gebracht werden. Halte am Besten mit deiner Kfz-Versicherung Rücksprache, auch Automobilclubs wie der ADAC bieten Notrufzentralen an.

Rücktransport oder vor Ort reparieren?

In der Regel empfiehlt es sich immer, das Auto vor Ort zu reparieren. Auch wenn es ärgerlich ist, im Urlaub mehrere Tage aufs Auto zu verzichten – Rücktransporte sind teuer und zusätzlich musst du ein anderes Transportmittel für die Heimreise finden. Wenn dein Auto ein Totalschaden ist, sollte es vor Ort verschrottet werden. Informiere dich am Besten direkt bei deiner Kfz-Versicherung über die notwendigen Gutachten.


Schadensregulierung – Welche Versicherung hilft?

Doch welche Versicherung ist überhaupt zuständig für Autounfälle im Ausland? Grundsätzlich gilt: Solange du dich in der EU befindest, kannst du deine deutsche Kfz-Versicherung nutzen. Auch die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island sind Teil des so genannten Grüne-Karte-Abkommens – deine Kfz-Versicherung kann also auch dort in Kraft treten.

Welches Recht gilt?

Auch wenn du deine deutsche Kfz-Versicherung nutzt, gilt bei einem Unfall im Ausland stets das Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Je nach Land variieren die Regelungen und Ansprüche, die du nach einem Unfall stellen kannst. Haftpflichtversicherungen haben im europäischen Ausland zum Beispiel im Schnitt niedrigere Deckungssummen als deutsche Kfz-Versicherungen.

Beispiel: Du bist mit deinem Auto in Italien unterwegs. Ein italienisches Auto rammt dich. Die italienische Haftpflichtversicherung des Fahrers übernimmt die Kosten für die Reparatur deines Autos - allerdings wird nur der Teil der Kosten übernommen, der von italienischen Haftpflichtversicherungen gesetzmäßig verlangt wird.

Ich bin nicht schuld: Wer zahlt?

Ob im Ausland oder zuhause: Wenn ein Dritter einen Unfall verursacht hat, trägt seine Haftpflichtversicherung die Kosten für die Schäden, die an deinem Auto entstanden sind. Innerhalb der EU und in Partnern wie der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island ist die Abwicklung relativ unkompliziert. Jede europäische Versicherung hat Schadensregulierungsbeauftragte in jedem EU Mitgliedsland stationiert.

So wickelst du einen Schadensanspruch mit einer ausländischen Kfz-Versicherung ab:


  1. Du brauchst: Die Nummer der grünen Karte des Beschuldigten
  2. Kontaktiere: Zentralruf der Autoversicherer (+49 (0) 40 300 330 300)
  3. Erhalte: Kontaktdaten des Schadensregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung in Deutschland
  4. Warte: Maximal drei Monate, die die ausländische Versicherung Zeit hat, um die Ansprüche zu klären
  5. Falls keine Entschädigung kommt: Wende dich an die Verkehrsopferhilfe .

Ich bin schuld: Gilt meine deutsche Haftpflichtversicherung?

Wenn du der Unfallverursacher bist, übernimmt deine deutsche Haftpflichtversicherung die Schäden, die dem Dritten entstanden sind. Am Besten händigst du dem Geschädigten eine Kopie deiner grünen Versicherungskarte aus. Mithilfe dieses Dokuments kann er den Schaden in seinem Heimatland abwickeln.

In welchen Ländern brauche ich die „grüne Karte“?

Die grüne Versicherungskarte, brauchst du, wenn du mit deinem eigenen Auto im Ausland unterwegs bist. Mit dieser international vereinheitlichten Karte kannst du nachweisen, dass deine deutsch Kfz-Versicherung die Versicherungsvorschriften des Reiselandes erfüllt. Deine grüne Karte gilt in der gesamten EU, sowie einigen weiteren Ländern, unter anderem:

  • Russland
  • Iran
  • Israel
  • Marokko
  • Tunesien

Gut zu wissen: Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums reicht dein amtliches Kennzeichen als Nachweis, du musst die grüne Karte nicht vor Ort vorzeigen. Es empfiehlt sich jedoch trotzdem, die Karte stets mitzuführen.

Gilt meine deutsche Kaskoversicherung?

Ob deine deutsche Teil- oder Vollkaskoversicherung im Ausland gilt, hängt von den Konditionen deiner Kfz-Versicherung ab. Grundsätzlich gilt jedoch: Fast alle deutschen Versicherer gewähren ihren Kunden Versicherungsschutz in der gesamten EU. Das bedeutet, dass ein Schaden an deinem Auto, der im Urlaub entstanden ist, genauso über deine Versicherung abgewickelt werden kann, wie zuhause.


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