Kfz-Versicherung
Auto aufgebrochen – Wer hilft?
Clara von der Ropp, 15 Januar 2018
Eingeschlagenes Autofenster und leeres Handschuhfach – ein Einbruch ins Auto ist die Horrorvorstellung vieler Autobesitzer. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Diebe teure Wertgegenstände erbeutet haben. Hier erklären wir, welche Versicherungen euch weiterhelfen und wie ihr im Fall der Fälle am besten vorgeht.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Wenn nichts gestohlen ist, handelt es sich nicht um Einbruch, sondern Vandalismus
- Wertgegenstände im Auto sind nicht von einer Kfz-Versicherung geschützt, Hausratversicherungen greifen unter gewissen Umständen
- Teilkaskoversicherungen übernehmen Schäden durch einen Einbruch (z.B. aufgebrochenes Schloss)
Einbruch oder Vandalismus?
Ein aufgebrochenes Schloss ist in jedem Fall eine böse Überraschung. Ob die Übeltäter zusätzlich noch eine Sonnenbrille oder ein Handy haben mitgehen lassen fällt im ersten Schreck manchmal kaum auf. Doch tatsächlich ist es wichtig, festzustellen, ob etwas aus dem aufgebrochenen Auto entwendet wurde: Fehlt nichts, handelt es sich nämlich für Versicherungen und Polizei nicht um einen Einbruch, sondern um Vandalismus.
Welche Versicherung ist zuständig?
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig, wenn es um die Frage geht, welche Versicherung für die Schäden aufkommt. Im Fall von Vandalismus werden Schäden an einem Auto von einer Teilkaskoversicherung nicht übernommen.
Lediglich Vollkaskoversicherungen kommen für die Reparatur derartiger Schäden auf. Nur wenn es sich klar um einen Einbruchschaden handelt, greift auch eine Teilkaskoversicherung. Diese übernimmt dann die Reparatur von Schäden am Fahrzeug, die durch den Einbruch verursacht wurden.
Achtung: Nicht versichert sind lose Gegenstände, die sich im Auto befunden haben und bei dem Einbruch entwendet wurden. Dazu zählen sämtliche Wertgegenstände wie Handys, Laptops, Geldbeutel oder auch Navigationsgeräte, die nicht fest verbaut waren. Hier findest du ausführliche Informationen über den Diebstahl von Autoteilen.
Unter gewissen Umständen kann man derartige Gegenstände durch eine Hausratsversicherung schützen. Allerdings decken die meisten Hausratversicherungen Wertgegenstände in Autos nur unter gewissen Umständen ab. Der Besitzer muss nachweisen, dass er nicht fahrlässig gehandelt hat.
Wertgegenstände im Auto zurückzulassen gilt als zum Beispiel als fahrlässig, wenn:
- Die Wertgegenstände nicht in einem verschließbaren Fach oder Kofferraum verwahrt sind
- Das Auto an einem frei zugängigen Ort geparkt ist
Was tun? Schritt für Schritt Anleitung
Wenn du einen Einbruch an deinem Auto bemerkst, solltest du rasch die folgenden Schritte unternehmen:
- Informiere die Polizei und mach Fotos von den Einbruchspuren
- Informiere deine Versicherung und kläre ab, ob der Einbruchschaden abgedeckt ist
- Repariere die Schäden so schnell wie möglich. Ein eingeschlagenes Fenster lädt weitere Diebe ein und außerdem ist es nicht sicher, mit einem beschädigten Auto zu fahren.
Dein Auto wurde nicht aufgebrochen, sondern gestohlen? Dann findest du hier Informationen zum richtigen Verhalten bei Autodiebstahl.